Feldhilfe:
(2017)
Absetzung für Abnutzung
Alle Angaben zur Absetzung für Abnutzung (AfA) können Sie im Bereich "Betriebsvermögen" tätigen.
Klicken Sie auf den Button hier um alle notwendigen Angaben zu Ihrem Betriebsvermögen und den dazu gehörenden AfA zu erfasssen.
- AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter
- AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter
- AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
- Auflösung Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG
- Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 u. 6 EStG
- Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG
- Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter