Feldhilfe:
(2017)
Kosten für ÖPNV
Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs tatsächlich entstanden sind. Dazu zählen u.a.
- Einzelfahrscheine
- Wochenkarte
- Taxifahrt
Wichtig: Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale und damit auch den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen.
Beispiel: Beträgt die Entfernungspauschale aufgrund der geringen Entfernung beispielsweise nur 253,20 Euro (211 Tage x 4km x 0,30€), die tatsächlichen Ausgaben für Jahreskarte im ÖPNV aber 972 Euro, werden die höheren Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Sie müssen die Ausgaben aber auf Verlangen dem Finanzamt nachweisen.
Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie unter "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.