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Feldhilfe: (2016) Haben Sie die Person unentgeltlich gepflegt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Haben Sie die Person unentgeltlich gepflegt?

Wenn Sie die oben genannte Person persönlich und unentgeltlich gepflegt haben, wählen Sie "ja" aus!

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Sie müssen allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei dürfen Sie sich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei Ihr Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.