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Erfassung Ihres Arbeitgebers
Geben Sie hier bitte den Namen der Firma ein, für die Sie tätig sind.
Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einem weiteren Arbeitgeber erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.
Über das Minuszeichen rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen.
Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.
Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.
(2009): Erfassung Ihres Arbeitgebers