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(2011) Wann liegt Blindheit vor?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Dabei liegt Blindheit nicht nur bei einem vollständigen Verlust der Sehkraft vor, sondern auch bei einer Sehschärfe von höchstens 2 Prozent.

Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag jedoch nicht.  

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

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