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Erfassung der Reise- und Auswärtstätigkeiten

Hinweis: Sie können maximal 50 Auswärtstätigkeiten erfassen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Reise-/Auswärtstätigkeit

Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Neben den Fahrtkosten, den Übernachtungs- und Verpflegungskosten können Sie auch weitere Kosten absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstanden sind.
Dazu zählen unter anderem:

  • Parkgebühren, Mautgebühren, Garagenmiete
  • Telefongebühren für berufliche Gespräche
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen
  • Gepäckaufbewahrungsgebühren
  • Kosten für den Ankauf von Devisen und Verlust beim Rückkauf
  • Schadensersatz infolge von Verkehrsunfällen
  • Schäden an Reisegepäck
  • Diebstahl von Gegenständen (beruflich genutzte Gegenstände, private Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgenommen wurden, notwendige persönliche Reisegegenstände)
  • Nicht erstattet wird der Verlust von Geld oder Schmuck

Für viele Reisenebenkosten gibt es keine Belege. Sie können diese trotzdem in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fertigen Sie dafür einen Eigenbeleg mit Ort, Tag, Art und Betrag der Aufwendung an und reichen diesen ein.

Tipp:
Sollten Sie den genauen Betrag eines Postens nicht kennen, schätzen Sie diesen. Viele Finanzämter erkennen, einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe an.

(2013): Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Feldhilfen

Steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber

Geben Sie hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungsbeträge an, die Sie im Jahr 2013 von Ihrem Arbeitgeber für diese dienstliche Auswärtstätigkeit erhalten haben und die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wurden.

Steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen vermindern die Werbungskosten entsprechend.