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Feldhilfe: Wollen Sie für <%0100301%> Angaben zur Mobilitätsprämie machen?
Wollen Sie für <%0100801%> Angaben zur Mobilitätsprämie machen?

Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Der Antrag auf Mobilitätsprämie ist nur für Pendlerinnen und Pendler erforderlich, die mit dem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Ledige) bzw. 21.816 Euro (Verheiratete) liegen und mindestens 21 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte zurücklegen.

Pendler können so für besonders lange Fahrten zur Arbeit sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ab dem 21. Entfernungskilometer alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent eine Mobilitätsprämie erhalten. Die Mobilitätsprämie beträgt aktuell 14 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschalen von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Eine Festsetzung erfolgt allerdings nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt.

Wird die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, so ist im Gegenzug der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug um die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie zu mindern.