Feldhilfe:
Haben Sie steuerfreie Erstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten?
Geben Sie hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen an, die Sie im Jahr 2023 für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten haben und die nicht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ausgewiesen wurden.
Die steuerfreien Erstattungen verringern ihre abzugsfähigen Werbungskosten.