Feldhilfe:
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
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Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
Tragen Sie hier den Buchwert eines Anlageguts zum Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ein.
Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes, wie er in Ihren Aufzeichnungen steht. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstandes abzüglich der bisherigen Abschreibungen.
Zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, am 01.01.2023, entspricht der Buchwert in der Regel den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da noch keine Abschreibungen vorgenommen wurden. Abschreibungen reduzieren den Buchwert im Laufe der Zeit, um den Wertverlust des Guts darzustellen.
Hinweis: Der "Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist immer der 01.01.2023.