Feldhilfe:
Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.
Hier können Sie auch Beiträge zu einer Versorgungs- oder Pensionskasse angeben, wenn die geleisteten Beiträge steuerpflichtig waren.