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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Schulunfähigkeitsversicherung.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.