Feldhilfe:
Pflege- und Betreuungsleistungen
Pflege- und Betreuungsleistungen können entweder als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Aus diesem Grund wurde die Erfassung im Bereich "Haushaltsnahe Dienstleistungen" zusammengefasst.