Feldhilfe:
(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Geben Sie hier die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Ihres Kindes an.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis zu 520 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 520 Euro pro Monat beträgt.