Feldhilfe:
verstorben am
Geben Sie hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2023 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur ein halber Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2023 gestorben, erhalten Sie den vollen Kinderfreibetrag.