Feldhilfe:
Bestand das Kindschaftsverhältnis noch im Jahr 2023?
Wählen Sie "ja" aus, wenn das Kindschaftsverhältnis zu dem anderen Elternteil im Jahr 2023 bestand.
Wichtig: Kennen Sie den aktuellen Aufenthaltsort des anderen Elternteils nicht, ist die Angabe des Namens ausreichend. Eine Adresseingabe ist nicht erforderlich