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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?

Geben Sie hier bitte an, ob Sie für Ihre Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt haben.

Wichtig: Führen Sie die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, können Sie dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.