Feldhilfe:
Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?
Geben Sie hier bitte an, ob Sie für Ihre Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt haben.
Wichtig: Führen Sie die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, können Sie dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.