Feldhilfe:
Tätigkeit
Tragen Sie hier die Bezeichnung der Tätigkeit ein, für die Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten haben.
Hierunter fallen folgende Tätigkeiten:
- Übungsleiter: Übungsleiter sind Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten leiten, z.B. ein Fußballtrainer, der für seine Trainertätigkeit eine Entschädigung erhält.
Beispiel: Ein Fußballtrainer erhält 4.000 Euro im Jahr. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 1.000 Euro sind steuerpflichtig.
- Erzieher: Erzieher arbeiten in Kindergärten, Schulen oder Jugendzentren und leisten Kinder- und Jugendarbeit.
Beispiel: Eine Erzieherin erhält 3.500 Euro jährlich für ihre Tätigkeit im Jugendzentrum. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die zusätzlichen 500 Euro sind steuerpflichtig.
- Künstler: Künstlerische Tätigkeiten umfassen Musiker, Schauspieler, bildende Künstler usw.
Beispiel: Ein Musiker erhält 3.500 Euro pro Jahr für Auftritte. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 500 Euro sind steuerpflichtig.
- Pfleger: Pfleger betreuen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Beispiel: Eine Pflegeperson erhält 2.800 Euro jährlich für die Betreuung eines Nachbarn. Diese Beträge bleiben steuerfrei.