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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet haben.

"Andere Personen" sind beispielsweise:

  • Kinder, für die Sie kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht
  • eingetragene/r Lebenspartner/in

Wichtig: Haben Sie Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.