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Feldhilfe: (2022) Wurde <%0100301%> die Energiepauschale bereits durch den Arbeitgeber ausgezahlt?
Wurde <%0100801%> die Energiepauschale bereits durch den Arbeitgeber ausgezahlt?*

Wählen Sie "nein" aus, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Energiepreispauschale bisher nicht ausgezahlt hat. Wenn die Energiepreispauschale bereits durch den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, kann diese nicht erneut beantragt werden.

Arbeitnehmer erhalten in diesen Fällen die Energiepreispauschale nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Hinweis: Macht ein Arbeitnehmer falsche Angaben, um die Energiepreispauschale trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs des Bundesfinanzministeriums.