Feldhilfe:
(2020)
29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung
Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie in Zeile 32 an.
![](/uploads/pm/lk_faq_images/2020_LStB_29.png)