Wählen Sie hier aus, welcher Art die gewerblichen Einkünfte sind:
Wählen Sie "Einzelunternehmer" aus, wenn Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmer führen.
Falls sich Ihr Gewerbebetrieb nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wählen Sie in diesem Fall "lt. gesonderter Feststellung" aus.
Als Mitunternehmer gilt, wer zusammen mit wenigstens einem weiteren Partner Inhaber, Pächter und/oder Nutznießer eines Unternehmens ist.
Als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung gilt, wer z.B. zusammen mit seinem Ehegatten eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus betreibt. In diesem Fall darf das Finanzamt seit 2021 nicht mehr die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung verlangen.
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