Wählen Sie die Art der gewerblichen Einkünfte, die Sie erzielt haben:
Einzelunternehmer Wählen Sie „Einzelunternehmer“, wenn Sie Ihren Betrieb allein führen.
Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde Falls sich Ihr Betrieb in einer anderen Gemeinde als Ihr Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. In diesem Fall müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
Mitunternehmer Wählen Sie „Mitunternehmer“, wenn Sie gemeinsam mit mindestens einem Partner Inhaber, Pächter oder Nutznießer eines Betriebs sind.
Mitunternehmer von geringer Bedeutung Z. B. bei einer gemeinsam betriebenen Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus. Seit 2021 ist hier keine gesonderte Feststellungserklärung mehr notwendig.
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