Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
Gründungszuschuss für Existenzgründer
Arbeitslosengeld II
Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Streikgelder und Aussperrungsgelder
Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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