Feldhilfen
Hier können Sie wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.
Erfassen Sie hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.
Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, können Sie dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.
Wenn die wiederkehrenden Bezüge dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie Ja.