Bei der Wärmedämmung von Wänden werden der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fallen u.a. die
Dämmung von Außenwänden,
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk,
Dämmung von Außenwänden von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz,
Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen,
Dämmung von Wandflächen gegen unbeheizte Räume,
Dämmung von Wandflächen gegen Erdreich.
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