Feldhilfe:
Haben Sie 2024 Anteile am Fonds verkauft?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im vergangenen Jahr Anteile an Investmentfonds verkauft haben.
Hinweis: Anteile an Investmentfonds mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind - gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung - jeweils getrennt zu erfassen.
Der Gewinn/Verlust aus der fiktiven Veräußerung wird durch die Bank ermittelt. Als Veräußerungserlös und Anschaffungskosten ist der letzte im Jahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen. Bank hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile vor, da dieser erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich wirksam wird.