Feldhilfe:
lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 7, 8 oder 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Leistungen aus Lebensversicherungen (Nr. 6), aus Altersvorsorgeverträgen (Nr. 7) und wegen schädlicher Verwendung (Nr. 9) sind voll zu versteuern.
Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.