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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 18 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Tragen Sie hier Zinsen oder andere Kapitalerträge aus Deutschland ein, bei denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde – z. B., weil die auszahlende Person oder Stelle (z. B. bei einem privaten Darlehen) nicht verpflichtet war, Steuer abzuführen.

Typische Beispiele:

  • Zinsen aus privaten Darlehen, z. B. wenn Sie einer anderen Privatperson Geld gegen Zinsen geliehen haben
  • Zinsen aus Mietkautionen, wenn diese direkt an Sie gezahlt wurden, ohne steuerlichen Einbehalt
  • Zinsen aus Instandhaltungsrücklagen, wenn diese auf einem separaten Konto geführt werden und Zinsen abwerfen

Diese Einkünfte müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachversteuert werden (§ 20 EStG).

Hinweis bei Darlehen an nahestehende Personen:

Zinsen aus Privatdarlehen an nahestehende Personen gehören nur dann in die Anlage KAP, wenn das Darlehen wie unter Fremden gewährt wurde. Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis oder ist keine eigenständige Entscheidung des Darlehensnehmers möglich, sind die Zinsen in der Anlage SO zu erklären. Im Zweifel kann das Finanzamt eine Umschichtung in sonstige Einkünfte vornehmen (§ 42 AO).