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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 7  Höhe der Kapitalerträge

Tragen Sie hier die Kapitalerträge ein, die in der aktuell erfassten Steuerbescheinigung Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft in Zeile 7 ausgewiesen sind.

Diese Erträge unterliegen dem inländischen Steuerabzug, d. h. Ihre Bank hat die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) bereits einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Typische Beispiele:

  • Zinsen von Sparkonten, Tagesgeld oder Festgeld
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn die Steuer schon abgeführt wurde
  • Zinsen auf Rentennachzahlungen, wenn sie über ein Kreditinstitut gezahlt wurden

Wichtig: Erfassen Sie jede Steuerbescheinigung separat. Tragen Sie hier nur den Betrag aus der aktuellen Bescheinigung ein.