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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Dauernd getrennt lebend seit

Geben Sie hier den genauen Tag an, an dem Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben.

In dem Jahr, in dem das dauernde Getrenntleben beginnt, kann noch gewählt werden, ob man einzeln oder zusammen veranlagt werden will. Lebt man jedoch seit dem Vorjahr dauernd getrennt, wird automatisch die Einzelveranlagung durchgeführt. In diesem Fall gilt der Grundtarif und der Splittingtarif ist nicht mehr möglich.

Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr: Im Jahr der Trennung können Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sofern Sie an mindestens einem Tag dieses Jahres nicht dauernd getrennt gelebt haben. Eine Einzelveranlagung erfolgt zwingend ab dem Folgejahr.

Wichtige Ausnahme: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2024 liegt, ist eine Zusammenveranlagung für 2024 nicht möglich, da in diesem Fall ab dem ersten Tag des Jahres eine dauernde Trennung vorliegt. In diesem Fall werden keine Angaben zum Partner mehr abgefragt, und Sie werden einzeln veranlagt.