Feldhilfe:
Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte
Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte
Tragen Sie hier steuerfreie Einkünfte ein, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
60 % der Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. Aktien, GmbH-Anteile) sind steuerpflichtig, ebenso 60 % der dazugehörigen Werbungskosten. Das Teileinkünfteverfahren gilt anstelle der Abgeltungssteuer bei wesentlichen Beteiligungen (z.B. Betriebsvermögen oder bedeutenden Privatbeteiligungen).
Beteiligungen im Betriebsvermögen: Dividenden und Ausschüttungen (60 % steuerpflichtig) sind in der Anlage G oder S anzugeben. Der steuerfreie Anteil beträgt 40 % (§ 3 Nr. 40 EStG).