Unter Zuwendungen versteht der Gesetzgeber Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an einen Empfänger in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland.
Dabei kann es sich um
eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland oder
eine öffentliche Dienststelle in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland oder
eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in Deutschland oder eine vergleichbare Organisation im EU-/EWR-Ausland.
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