Feldhilfe: (2023) Wurde die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Wurde die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen? Geben Sie an, ob die Immobilie teilweise selbstgenutzt wurde. Wichtig: Für ausschließlich selbstgenutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.