Feldhilfe:
... in der Rechnung ausgewiesener Lohnanteil
Geben Sie die im enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten ein.
Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".
Wichtig: In der "Bescheinigung nach § 35a EStG" werden in der Regel nur die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a ausgewiesen. Diese beziehen sich dann auf die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. Sie können in diesem Fall in die beiden Felder "Rechnungsbetrag" und "darin enthaltene Lohnanteile" denselben Wert eintragen!