Feldhilfe: Übrige Betriebsausgaben Tragen Sie hier Ihre sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein. In Betracht kommen beispielsweise folgende Aufwendungen: Typische Berufskleidung, Gezahlte Provisionen, Beiträge an Berufsverbände, Nachforderungszinsen auf betriebliche Steuern, Beiträge für betriebliche Versicherungen, Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Unfallkosten, Umzugskosten, Schadensersatzzahlungen an Dritte aus betrieblichen Gründen.