Feldhilfe:
Beschreibung
Geben Sie hier den Grund für die gezahlten Ausgleichsleistungen an.
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.
Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.