Feldhilfe: (2023) steuerpflichtige Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): steuerpflichtige Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ist der steuerpflichtige Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten.