Feldhilfe: (2023) Im Jahr 2023 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Im Jahr 2023 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen Wählen Sie bitte aus, ob Sie steuerfreien Arbeitslohn bezogen haben nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) oder nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ).