Wählen Sie Ja, wenn Sie im Ausland Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.
Hierzu zählen:
Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung, die vergleichbar ist mit einer inländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Beiträge zu einer ausländischen sozialen Pflegeversicherungoder Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist.
Im Ausland erstattete Beiträge zur Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflege-Pflichtversicherung.
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