Feldhilfe:
Werbungskosten
Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die im Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.
Dazu gehören u. a.:
- Beratungskosten
- Rechtsanwaltskosten
- Sozialgerichtskosten
Sind keine Werbungskosten angefallen, können Sie die Werbungskostenpauschale für Renteneinkünfte über 102 Euro geltend machen