Feldhilfe: Erhaltungsaufwendungen Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere Austausch von Fenstern Austausch von Türen Austausch der Heizung Elektroinstallation Handwerkerrechnung Dach-Sanierung Neuer Hausanstrich Neuer Fußbodenbelag Neue Wandfliesen Neue Bodenfliesen Badrenovierung Sonstige Schönheitsreparaturen