Feldhilfe:
(2023)
Eigentümer des Objekts
Wählen Sie hier bitte aus, wem die Immobilie gehört.
Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, können Sie angeben, in welchem Verhältnis das Eigentum zwischen den Partnern aufgeteilt ist. In der Regel beträgt jeder Anteil 50%.