Feldhilfe: (2023) Teileinkünfteverfahren (TEV) Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Teileinkünfteverfahren (TEV) Wenn die Unterhaltsleistungen dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie Ja.