Feldhilfe:
(2021)
Aufwendungen für eine Privatschule
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2021 Aufwendungen für eine Privatschule hatten.
Auch Schulgeldzahlungen für berufsbildende Privatschulen können berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Schule in Deutschland oder im EU/EWR-Ausland befindet. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen.
Der Abzug von Schulgeld erfolgt über den Sonderausgabenabzug und ist für Kinder möglich, für die im Jahr 2021 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld bestand.
Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden 30 Prozent der Aufwendungen je Kind (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.