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Feldhilfe: (2021) Tätigkeit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Tätigkeit

Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, die in Ihrem Privathaushalt einen Minijob ausübt. Die Aufwendungen sind begünstigt, wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren anwenden.

Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Putzen
  • Kochen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Fenster putzen
  • Treppenhausreinigung
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Pflege eines Angehörigen
  • Betreuung von älteren Menschen
  • Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben nicht möglich ist)