Feldhilfe:
(2021)
Spenden an unabhängige Wählervereinigungen
Wählen Sie Ja, wenn Sie Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern 3.300 Euro) zu 50 % (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld (Steuerermäßigungen nach §34g EStG) abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Betrag ist nicht begünstigt und somit nicht als Sonderausgaben absetzbar.