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Feldhilfe: (2021) Einbau oder Ersatz für sommerlichen Wärmeschutz

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Einbau oder Ersatz für sommerlichen Wärmeschutz

Als sommerlicher Wärmeschutz gilt der Einbau neuer beziehungsweise die Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen.

Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.

Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.

Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.