Feldhilfe:
(2021)
Erneuerung der Heizungsanlage
Die Erneuerung der folgenden Heizungsanlagen ist steuerlich gefördert:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- Gasbrennwerttechnik ("Renewable Ready")
- Hybridanlagen
- Brennstoffzellen
- Mini-Kraft-Wärmekopplung–Mini KWK (Blockheizkraftwerke
- Anschluss an ein Wärmenetz
Die förderfähigen Aufwendungen können grundsätzlich aus der Bescheinigung des Fachunternehmens entnommen werden.
Als Nachweis reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) des ausführenden Fachunternehmens nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ein.
Die Steuerermäßigung kann nicht in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. bei doppelter Haushaltsführung),
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.