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Feldhilfe: (2021) Hybridisierung bei Gas-Brennwertkesseln

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Hybridisierung bei Gas-Brennwertkesseln

Bei Einbau eines Gasbrennwertgerätes, das für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, kann eine Steuerermäßigung erst dann berücksichtigt werden, wenn der Nachweis für die Hybridisierung erbracht worden ist.

Der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung ist gemäß den Anforderungen aus der Anlage 6.4 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zu erbringen.