Feldhilfe:
(2021)
Beginn der Maßnahme
Tragen Sie hier den Beginn der energetischen Maßnahme ein.
Als Beginn der energetischen Maßnahme gilt
- bei Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Tag, an dem der Bauantrag gestellt wurde
- bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Tag, an dem die Bauunterlagen eingereicht wurden;
- bei sonstigen Maßnahmen, die keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen, der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort.